Zunächst ist bei der Klasse B gesetzlich festgelegt, dass 12 Sonderfahrten (5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Beleuchtungsfahrt) absolviert werden müssen.
Bei den Übungsstunden ist vor Beginn der praktischen Ausbildung schwer zu sagen wie viele Übungsstunden ein Fahrerlaubnisbewerber benötigt, denn das hängt immer vom Fahrschüler ab. Ganz allgemein kann man für die Übungsstunden als grobe Faustformel sagen:
Lebensalter x 1,1 = Anzahl der Übungsstunden
Aber auch das ist nicht immer und in jedem Fall so. Manche brauchen weniger, andere brauchen mehr Fahrstunden.