Du möchtest einfach mit einem PKW durchstarten oder sogar einen Anhänger an Deinen PKW hängen. Dann bist Du hier genau richtig. Hier findest Du die klassischen Fahrerlaubnisklassen für PKW und PKW mit Anhänger.
BE
Die Fahrerlaubnisklasse BE ist, durch das E erkennbar, eine Anhängerklasse für PKW. Mit dieser Klasse darf man Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t ziehen.
Genauso, wie beim PKW-Führerschein (Klasse B) darfst du schon mit 16,5 Jahren mit der Ausbildung beginnen, auch in kombinierter Ausbildung mit der Klasse B, sofern du BF17 machst. Ansonsten musst du 17,5 Jahre sein.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Wie schon gesagt, ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.
B96
Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne nicht um eine Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Schlüsselzahl als Zusatzeintrag im Führerschein. Die Schlüsselzahl 96 wird auf dem EU-Führerschein in Spalte Nummer 12 bei der Klasse B notiert und somit gilt die Erweiterung in der gesamten EU. Warum dies, bzw. was bedeutet das?
Viele möchten oder müssen ein Gespann aus PKW und Anhänger ziehen, z.B. wenn es mit dem Wohnwagen in den Urlaub geht, das Pferd im Anhänger auf das Turnier gefahren werden soll oder das Motorrad im Motorradanhänger mitgenommen wird. Alle haben ein gemeinsames Problem. In den seltensten Fällen dürfen diese Gespanne mit der reinen Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden. Doch dafür jetzt extra noch mal in die Fahrschule und die Klasse BE inkl. praktischer Prüfung erwerben? Nein, das geht auch einfacher, nämlich mit der Schlüsselzahl B96.
Durch die Schlüsselzahl B96 wird die maximal zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns oder des Anhängers erhöht. Dadurch entsteht eine Alternative zum klassischen Anhängerführerschein (BE).
Durch die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl B96 ist es Autofahrern gestattet, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu fahren. Dadurch erhöht sich das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also von Zugfahrzeug und Anhänger, auf höchstens 4.250 kg.
Von dieser Regelung profitieren eben vor allem die Besitzer von größeren Wohnwagen, Pferdeanhängern oder Bootstrailern, denn rund 90 Prozent der vorgenannten Gespanne dürfen damit gefahren werden. Eine Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts ist allerdings bei schweren SUV oder Vans zu erwarten, ebenso bei einem besonders schweren Caravan. Der Führerschein mit B96 reicht dann nicht mehr aus und die Fahrerlaubnisklasse BE wird benötigt.