Du möchtest Dich beruflich verändern oder musst aus anderen Gründen in das Trucker-Leben einsteigen. Wir bieten Dir dafür alle Klassen für die großen und schweren Fahrzeuge. Zusätzlich natürlich auch die entsprechenden Weiterbildungen im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation.
Klasse: C1
Die Klasse C1 ist die kleinste LKW-Klasse. Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnislasse C1 wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert.
Klasse: C1E
Wer einen kleinen LKW der Klasse C1 in Verbindung mit einem größeren Anhänger führen möchte, benötigt die Klasse C1E. Die Klasse C1 ist die kleinste LKW-Klasse. Sie dürfen mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse C1E mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.
Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1E wird der Vorbesitz der Klasse C1 gefordert. C1 und C1E können in einem Ausbildungsgang gemeinsam erworben werden.
Klasse: C
Bei der Klasse C handelt es sich dann schon um den „großen“ LKW-Führerschein, sofern keine oder nur sehr kleine Anhänger mitgeführt werden.
Die Fahrerlaubnisklasse C darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnislasse C1 wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert.
Klasse: CE
Hier sind wir in der Königsdisziplin der LKW-Klassen angekommen. Mit der Fahrerlaubnisklasse CE dürfen auch große und schwere LKW mit entsprechend großen Anhängern geführt werden
Die Fahrerlaubnisklasse CE darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung jeweils einen Monat vorher.
Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE wird der Vorbesitz der Klasse C gefordert. C und CE können in einem Ausbildungsgang gemeinsam erworben werden.